Gemeinsame Erziehung von behinderten und nicht behinderten Kindern in Tageseinrichtungen für Kinder - Einzelintegration -

„Es ist normal, verschieden zu sein.“
Unter diesem Motto leben Kinder mit und ohne Beeinträchtigungen in Tageseinrichtungen für Kinder und lernen von- und miteinander. Die Einzelintegration unterstützt diesen Prozess.
 
Ab dem 3. Lebensjahr haben Kinder mit Behinderung oder Kinder, die von Behinderung bedroht sind – wie auch alle anderen Kinder – einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz.
 
In Tageseinrichtungen für Kinder können i.d.R. bis zu drei Kinder mit Behinderung oder drohender Behinderung im Alter von 3 Jahren bis zur Schulpflicht betreut werden. Die Einzelintegration erfolgt je nach Gruppenstruktur in Gruppen von 15 bis 25 Kindern. Die Wohnortnähe ermöglicht betroffenen Familien gemeinsame Erfahrungen, sie fördert Begegnungen und soziale Kontakte.
 
Neben der Betreuung, Erziehung und Bildung des Kindes gehört auch die Beratung und Unterstützung der Eltern, sowie die Zusammenarbeit mit z.B. Frühförderstellen, Kinderkliniken, Heilpädagogen und Therapeuten zu den Aufgaben der Einzelintegration. Notwendige therapeutische Maßnahmen finden außerhalb der Einrichtung statt und sind von den Eltern zu organisieren.
 
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe fördert die Einzelintegration. Eine zusätzliche sozialpädagogische Fachkraft kann nach den Förderrichtlinien beantragt werden.
 
Der Elternbeitrag wird gemäß den Elternbeitragsregelungen der Stadt Gütersloh bzw. des Kreises Gütersloh erhoben.
Die Tageseinrichtungen für Kinder mit Gemeinsamer Erziehung sind in der Datenbank zusammengestellt.
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