Gemeinsame Erziehung von behinderten und nicht behinderten Kindern in Tageseinrichtungen für Kinder - Einzelintegration -
„Es ist normal, verschieden zu sein.“
Unter
diesem Motto leben Kinder mit und ohne Beeinträchtigungen in
Tageseinrichtungen für Kinder und lernen von- und miteinander. Die
Einzelintegration unterstützt diesen Prozess.
Ab dem 3. Lebensjahr haben Kinder mit Behinderung oder
Kinder, die von Behinderung bedroht sind – wie auch alle anderen Kinder
– einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz.
In Tageseinrichtungen für Kinder können i.d.R. bis zu
drei Kinder mit Behinderung oder drohender Behinderung im Alter von 3
Jahren bis zur Schulpflicht betreut werden. Die Einzelintegration
erfolgt je nach Gruppenstruktur in Gruppen von 15 bis 25 Kindern. Die
Wohnortnähe ermöglicht betroffenen Familien gemeinsame Erfahrungen, sie
fördert Begegnungen und soziale Kontakte.
Neben der Betreuung, Erziehung und Bildung des Kindes
gehört auch die Beratung und Unterstützung der Eltern, sowie die
Zusammenarbeit mit z.B. Frühförderstellen, Kinderkliniken,
Heilpädagogen und Therapeuten zu den Aufgaben der Einzelintegration.
Notwendige therapeutische Maßnahmen finden außerhalb der Einrichtung
statt und sind von den Eltern zu organisieren.
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe fördert die Einzelintegration.
Eine zusätzliche sozialpädagogische Fachkraft kann nach den Förderrichtlinien beantragt werden.
Der Elternbeitrag wird gemäß den Elternbeitragsregelungen der Stadt Gütersloh bzw. des Kreises Gütersloh erhoben.
Die Tageseinrichtungen für Kinder mit Gemeinsamer Erziehung sind in der Datenbank zusammengestellt.
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