Integrative Schwerpunkteinrichtungen für Kinder

Bei dieser Form der Kindertageseinrichtung gibt es neben den Regelgruppen für Kinder ohne Behinderung sogenannte „integrative Schwerpunktgruppen“, in denen auch Kinder mit Behinderung im Alter von 3 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht betreut werden.
 
Die jeweilige Gruppe setzt sich zusammen aus 20 Kindern, von denen 5 Kinder Behinderungen, wie z.B. Entwicklungsverzögerungen, Verhaltensstörungen usw. haben und die als Kinder mit Behinderung im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen gem. Sozialgesetzbuch XII ärztlich anerkannt sind.
 
Die Betreuungszeit umfasst mindestens 6 Stunden am Tag und beinhaltet auch das Mittagessen.
 
Die Kosten für das heilpädagogische Zusatzpersonal und die MotopädIn werden vom Landschaftsverband Westf.-Lippe übernommen. Gleiches gilt auch für die Finanzierung von geeigneten Spielmaterialien, Fortbildungen und Fachgesprächen. Individuell notwendige Therapien für einzelne Kinder durch externe TherapeutInnen (wie z.B. Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie) werden von den Krankenkassen finanziert.
 
Bei Bedarf wird ein Fahrdienst eingerichtet, der für die Eltern kostenfrei ist. Die Eltern entrichten die monatlichen Kindertagesstättenbeiträge entsprechend den Elternbeitragsregelungen des Kreises Gütersloh bzw. der Stadt Gütersloh sowie das Essensgeld für das Mittagessen.
 
Ziel der integrativen Erziehung ist das miteinander und voneinander Lernen der Kinder mit und ohne Behinderung. Für Kinder mit Behinderung werden gezielte Fördereinheiten angeboten, die sich am Entwicklungsstand und den Bedürfnissen der Kinder orientieren.
 
Integrative Kindertagesstätte AWO Kindertagesstätte Ev. Tageseinrichtung für Kinder
„St. Franziskus“ Halle Gartnischer Weg Loxten
Lindenstr. 91 Gartnischer Weg 88 Schubertstr. 32
33415 Verl 33790 Halle/W. 33775 Versmold

Eine Schwerpunktgruppe wird in der Stadt Gütersloh ab 2007, 2008 geplant.
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