Integrative Schwerpunkteinrichtungen für Kinder
Bei dieser Form der Kindertageseinrichtung gibt es neben den
Regelgruppen für Kinder ohne Behinderung sogenannte „integrative
Schwerpunktgruppen“, in denen auch Kinder mit Behinderung im Alter von
3 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht betreut werden.
Die jeweilige Gruppe setzt sich zusammen aus 20 Kindern,
von denen 5 Kinder Behinderungen, wie z.B. Entwicklungsverzögerungen,
Verhaltensstörungen usw. haben und die als Kinder mit Behinderung im
Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen gem.
Sozialgesetzbuch XII ärztlich anerkannt sind.
Die Betreuungszeit umfasst mindestens 6 Stunden am Tag und beinhaltet auch das Mittagessen.
Die Kosten für das heilpädagogische Zusatzpersonal und die MotopädIn
werden vom Landschaftsverband Westf.-Lippe übernommen. Gleiches gilt
auch für die Finanzierung von geeigneten Spielmaterialien,
Fortbildungen und Fachgesprächen. Individuell notwendige Therapien für
einzelne Kinder durch externe TherapeutInnen (wie z.B. Logopädie,
Ergotherapie, Physiotherapie) werden von den Krankenkassen finanziert.
Bei Bedarf wird ein Fahrdienst eingerichtet, der für die
Eltern kostenfrei ist. Die Eltern entrichten die monatlichen
Kindertagesstättenbeiträge entsprechend den Elternbeitragsregelungen
des Kreises Gütersloh bzw. der Stadt Gütersloh sowie das Essensgeld für
das Mittagessen.
Ziel der integrativen Erziehung ist das miteinander und
voneinander Lernen der Kinder mit und ohne Behinderung. Für Kinder mit
Behinderung werden gezielte Fördereinheiten angeboten, die sich am
Entwicklungsstand und den Bedürfnissen der Kinder orientieren.
Integrative Kindertagesstätte |
AWO Kindertagesstätte |
Ev. Tageseinrichtung für Kinder |
„St. Franziskus“ |
Halle Gartnischer Weg |
Loxten |
Lindenstr. 91 |
Gartnischer Weg 88 |
Schubertstr. 32 |
33415 Verl |
33790 Halle/W. |
33775 Versmold |
Eine Schwerpunktgruppe wird in der Stadt Gütersloh ab 2007, 2008 geplant.
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